Verfassung
vom 28. Februar 1869
Erster Abschnitt. Rechte des gesammten Volkes.
Zweiter Abschnitt. Rechte und Freiheiten der Einzelnen.
Dritter Abschnitt. Staatsrechtliche Grundsätze
Vierter Abschnitt. Volkswirthschaftliche Aufgaben des Staates.
Fünfter Abschnitt. Gebietseintheilung.
Sechster Abschnitt. Gesetzgebende und aufsehende Behörde.
Siebenter Abschnitt.
Vollziehung und Verwaltung.
A. Regierungsrath.
B. Bezirksbehörden.
C. Gemeinden.
Achter Abschnitt. Rechtspflege.
Neunter Abschnitt. Kirchenwesen.
Zehnter Abschnitt. Revision der Verfassung.
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