Kanton Thurgau

Staatsverfassung
vom 9. November 1849

Erster Abschnitt.  Allgemeine Bestimmungen.

Zweiter Abschnitt.  Gebietseintheilung.

Dritter Abschnitt.  Öffentliche Gewalten.
  A. Gesetzgebende und aufsehende Gewalt.
  B. Vollziehungs- und Verwaltungsbehörden.
    I. Regierungsrath.
    II. Erziehungsrath.
    III. Kirchenräthe.
    IV. Sanitätsrath.
    V. Bezirksstatthalter.
    VI. Bezirksräthe.
  C. Gerichtsbehörden.
  D. Notariats- und Fertigungswesen.

Vierter Abschnitt.  Von den Gemeinden und ihren Behörden.

Fünfter Abschnitt.  Verhältnisse der  beiden Konfessionstheile.

Sechster Abschnitt.  Revision der Verfassung.

 

Home
© 30.11.2005