Staatsverfassung
vom 9. November 1849
Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.
Zweiter Abschnitt. Gebietseintheilung.
Dritter Abschnitt.
Öffentliche Gewalten.
A. Gesetzgebende und aufsehende Gewalt.
B.
Vollziehungs- und Verwaltungsbehörden.
I. Regierungsrath.
II.
Erziehungsrath.
III. Kirchenräthe.
IV. Sanitätsrath.
V.
Bezirksstatthalter.
VI. Bezirksräthe.
C. Gerichtsbehörden.
D. Notariats-
und Fertigungswesen.
Vierter Abschnitt. Von den Gemeinden und ihren Behörden.
Fünfter Abschnitt. Verhältnisse der beiden Konfessionstheile.
Sechster Abschnitt. Revision der Verfassung.
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