Kanton Thurgau

Revidirte Staatsverfassung
vom 17. Juni 1837

I. Abschnitt.  Allgemeine Grundsätze.

II. Abschnitt.  
  A. Gebiets-Eintheilung.
  B. Politischer Zustand der Bürger
  C. Kreisversammlungen.
  D. Bezirkswahlversammlungen.

III. Abschnitt.  Öffentliche Gewalten.
  A. Gesetzgebende und aufsehende Gewalt.
  B. Vollziehende Gewalt.
    Kleiner Rath.
  C. Richterliche Gewalt.
    1. Obergericht.
    2. Criminalgericht erster Instanz.
    3. Verhörrichteramt.

IV. Abschnitt.  Bezirks-Behörden.
  1. Bezirksstatthalter.
  2. Bezirksgericht.
  3. Bezirkskanzley.

V. Abschnitt. Kreis-Behörden.
  1. Friedensrichter.
  2. Kreisgerichte.

VI. Abschnitt.  Gemeinden und Gemeindsbehörden.
  A. Ortsgemeinden.
    Ortsvorsteher.
  B. Munizipal-Gemeinden.
    Gemeinderäthe.
  C. Munizipal-Versammlungen.

VII. Abschnitt. Erziehungswesen.

VIII. Abschnitt. Kirchenwesen.

IX. Abschnitt. Verhältnisse zwischen den beiden Konfessionstheilen.

X. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen.

 

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