Verfassungsnovelle des Kantons Sankt Gallen
(Beschluss des Großen Rates des Kantons St. Gallen)

vom 17. November 1923
bestätigt durch Volksabstimmung vom 20. Januar 1924

aufgehoben durch
Verfassung vom 10. Juni 2001.

Der Gesetzgebung bleibt vorbehalten, zu bestimmen, ob und welche Beschlüsse des Grossen Rates von finanzieller Tragweite nach Massgabe von Artikel 47 der Kantonsverfassung dem Referendum und ob und welche Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rates von finanzieller Tragweite ohne Referendumsbegehren der Volksabstimmung zu unterstellen sind.

    Also beschlossen,

    St. Gallen, den 17. November 1923

(Unterschriften)

 


Quellen: Bundeskanzlei, Bundesverfassung und Staatsverfassungen der Kantone, Bern 1890, 1910, 1937, 1948
Schweizerisches Bundesblatt

© 6. November 2005
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