Kanton Graubünden

Verfassung
vom 23. Mai 1880

I. Abschnitt. Volkssouveränetät.

II. Abschnitt. Persönliche Rechte.

III. Abschnitt. Gebietseintheilung.

IV. Abschnitt. Politische und Verwaltungsbehörden.
    1. Großer Rath
    2. Standeskommission
    3. Kleiner Rath
    4) Kreisvorstände

V. Abschnitt. Kreise und Gemeinden.
    1. Kreise
    2. Gemeinden

VI. Abschnitt. 

VII. Abschnitt. Gerichtsbehörden.

VIII. Abschnitt. Revision der Verfassung.

Übergangsbestimmungen.
vom 3. Juni 1880

 

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