Verfassung
vom 23. Mai 1880
I. Abschnitt. Volkssouveränetät.
II. Abschnitt. Persönliche Rechte.
III. Abschnitt. Gebietseintheilung.
IV.
Abschnitt. Politische
und Verwaltungsbehörden.
1.
Großer Rath
2. Standeskommission
3. Kleiner Rath
4) Kreisvorstände
V. Abschnitt. Kreise
und Gemeinden.
1.
Kreise
2. Gemeinden
VII. Abschnitt. Gerichtsbehörden.
VIII. Abschnitt. Revision der Verfassung.
Übergangsbestimmungen.
vom 3. Juni 1880
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13.11.2005