Kanton Glarus

Verfassung
vom 1. Mai 1988

Präambel

Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze.
  Erster Abschnitt. Grundlage der Verfassung.
  Zweiter Abschnitt. Grundrechte und Staatsgrundsätze.
  Dritter Abschnitt. Bürgerrecht.
  Vierter Abschnitt. Bürgerpflichten.

Zweites Kapitel. Öffentliche Aufgaben und Finanzordnung.
  Erster Abschnitt. Umweltschutz und Raumordnung.
  Zweiter Abschnitt. Öffentliche Ordnung.
  Dritter Abschnitt. Sozialwesen.
  Vierter Abschnitt. Gesundheitswesen.
  Fünfter Abschnitt. Schutz der Familie.
  Sechster Abschnitt. Schul- und Bildungswesen.
  Siebenter Abschnitt. Wirtschaft.
  Achter Abschnitt. Finanzordnung.

Drittes Kapitel. Politische Rechte der Bürger und Landsgemeinde.
  Erster Abschnitt. Politische Rechte.
  Zweiter Abschnitt. Landsgemeinde.
  Dritter Abschnitt. Kantonale Urnenwahl.

Viertes Kapitel. Allgemeine Bestimmungen für die Behörden.

Fünftes Kapitel. Kantonale Behörden.
  Erster Abschnitt. Landrat.
  Zweiter Abschnitt. Regierungsrat und kantonale Verwaltung
    Erster Unterabschnitt. Regierungsrat.
    Zweiter Unterabschnitt. Kantonale Verwaltung.
  Dritter Abschnitt. Gerichte.

Sechstes Kapitel. Gemeinden, Zweckverbände und Korporationen.
  Erster Abschnitt. Stellung der Gemeinden und Zweckverbände.
  Zweiter Abschnitt. Gemeindearten.
  Dritter Abschnitt. Organisation der Gemeinden.
  Vierter Abschnitt. Korporationen.

Siebentes Kapitel. Kirche und Staat.

Achtes Kapitel. Revision der Kantonsverfassung.

Neuntes Kapitel.  Schulssbestimmungen.
  Verzeichnis der Ortsgemeinden und der Tagwen.
  Verzeichnis der Schulgemeinden.
  Verzeichnis der Fürsorgegemeinden.
  Verzeichnis der Kirchgemeinden.
    A. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden
    B. Römisch-katholische Kirchgemeinden

 

Home
© 15.9.2005