Verfassung
vom 1. Mai 1988
Erstes Kapitel. Allgemeine
Grundsätze.
Erster
Abschnitt. Grundlage der Verfassung.
Zweiter Abschnitt. Grundrechte und Staatsgrundsätze.
Dritter Abschnitt.
Bürgerrecht.
Vierter Abschnitt.
Bürgerpflichten.
Zweites Kapitel. Öffentliche Aufgaben und Finanzordnung.
Erster Abschnitt. Umweltschutz und Raumordnung.
Zweiter
Abschnitt. Öffentliche Ordnung.
Dritter Abschnitt.
Sozialwesen.
Vierter
Abschnitt. Gesundheitswesen.
Fünfter
Abschnitt. Schutz der Familie.
Sechster Abschnitt. Schul- und Bildungswesen.
Siebenter Abschnitt.
Wirtschaft.
Achter Abschnitt.
Finanzordnung.
Drittes Kapitel. Politische Rechte der Bürger und Landsgemeinde.
Erster Abschnitt.
Politische Rechte.
Zweiter Abschnitt.
Landsgemeinde.
Dritter
Abschnitt. Kantonale Urnenwahl.
Viertes Kapitel. Allgemeine Bestimmungen für die Behörden.
Fünftes Kapitel. Kantonale
Behörden.
Erster Abschnitt.
Landrat.
Zweiter Abschnitt. Regierungsrat und kantonale Verwaltung
Erster Unterabschnitt. Regierungsrat.
Zweiter
Unterabschnitt. Kantonale Verwaltung.
Dritter Abschnitt.
Gerichte.
Sechstes Kapitel. Gemeinden, Zweckverbände und Korporationen.
Erster Abschnitt. Stellung der Gemeinden und Zweckverbände.
Zweiter Abschnitt.
Gemeindearten.
Dritter Abschnitt. Organisation der Gemeinden.
Vierter Abschnitt.
Korporationen.
Siebentes Kapitel. Kirche und Staat.
Achtes Kapitel. Revision der Kantonsverfassung.
Neuntes Kapitel.
Schulssbestimmungen.
Verzeichnis der Ortsgemeinden und der Tagwen.
Verzeichnis der
Schulgemeinden.
Verzeichnis der
Fürsorgegemeinden.
Verzeichnis der
Kirchgemeinden.
A.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden
B.
Römisch-katholische Kirchgemeinden
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