Staatsverfassung
vom 22. Mai 1842
Erster Abschnitt.
I. Kapitel.
Allgemeine Bestimmungen.
II.
Kapitel. Politische Rechte der Bürger.
III. Kapitel.
Wahlbestimmungen.
Zweiter Abschnitt. Gebietseintheilung.
Dritter
Abschnitt.
Von den Behörden und ihrer Kompetenz oder von den öffentlichen Gewalten.
I. Kapitel.
Von der Landsgemeinde.
II. Kapitel.
Vom dreifachen Landrathe.
III.
Kapitel. Vom Landsgemeind-Memorial.
IV. Kapitel.
Vollziehende Behörden.
A. Der Rath.
B. Kommissionen.
Standeskommission.
V. Kapitel. Vom
Landammann.
VI. Kapitel.
Richterliche Gewalten.
A. Das
Civilgericht.
B. Das
Augenscheinsgericht.
C. Das
Ehegericht.
D. Das
Kriminalgericht.
E. Das
Appellationsgericht
VII. Kapitel.
A. Vom Verhöramt.
B. Von der
Kanzlei.
Vierter Abschnitt.
I. Kapitel. Von
den Besoldungen.
II. Kapitel. Von dem
Eid.
Fünfter Abschnitt. Von dem Kirchenwesen
Sechster Abschnitt. Von den Gemeinden und Gemeindsbehörden.
I.
Kapitel. Von den Gemeindsversammlungen.
II. Kapitel. Vom
Gemeinderath.
III. Kapitel.
Von den Kirchgemeinden.
III.
Kapitel. Von den Kirch- und Schulgemeinden.
IV. Kapitel. Von
den Schulgemeinden.
V. Kapitel. Vom
Stillstand.
IV. Kapitel. Von
den Armengemeinden.
VI. Kapitel.
Von den Waisenämtern.
VII. Kapitel. Vom
Vermittler.
VIII. Kapitel.
Vom Polizeivorsteher.
IX. Kapitel.
Parität und Amtsdauer.
Siebenter Abschnitt. Von der Revision der Verfassung.
Home
©
11.9.2005