Verfassung
vom 24. Mai 1847
Erster Titel. Politische Stellung.
Zweiter Titel. Persönliche Rechte.
Dritter Titel. Allgemeine Bestimmungen.
Vierter Titel. Bürgerrecht.
Fünfter Titel. Generalrath.
Titel Vbis. Von den Wahlen und Abstimmungen.
Sechster Titel. Vom
Großen Rathe.
Erstes Kapitel. Zusammensetzung und Erwählung des Großen Rathes.
Zweites Kapitel. Sitzungen und Berathungsweise des Großen Rathes.
Drittes Kapitel. Befugnisse des Großen Rathes.
Siebenter Titel. Vom
Staatsrathe.
Erstes Kapitel. Zusammensetzung und Art der Erwählung des Staatsrathes.
Zweites Kapitel. Befugnisse des Staatsrathes.
Achter Titel. Von der richterlichen Gewalt.
Neunter Titel.
Organisation der Gemeinden.
Erstes Kapitel.
Gemeinden und Gemeindebehörden.
Zweites Kapitel.
Besondere Bestimmungen über die Stadt Genf.
Zehnter Titel. Kirchenwesen.
Erstes Kapitel. Protestantischer Gottesdienst.
Zweites
Kapitel. Katholischer Kirchendienst.
Eilfter Titel. Vom öffentlichen Unterricht.
Zwölfter Titel.
Von den Stiftungen.
Die
ökonomische Gesellschaft und das Spital.
Dreizehnter Titel. Revisionsverfahren.
Vierzehnter Titel.
Zusatzbestimmungen.
Verfassungsgesetz
vom 23. April 1849
über die persönliche Freiheit und die Unverletzlichkeit der
Wohnung
Verfassungsgesetz
vom 27. September 1868
betreffend die Errichtung eines allgemeinen Spitals
Verfassungsgesetz
vom 6. November 1886
Verfassungsgesetz
vom 19. Februar 1873
betreffend den katholischen Kultus
Verfassungsgesetz
vom 25. März 1874
betreffend den protestantischen Kultus
Verfassungsgesetz
vom 26. April 1879
über das fakultative kantonale Referendum
Verfassungsgesetz
vom 26. April 1879
betreffend die Abstimmungsorte
Verfassungsgesetz
vom 4. Oktober 1882
betreffend die Einführung
gewerblicher Schiedsgerichte
Verfassungsgesetz
vom 28. August 1886
betreffend Abänderung der Art. 27, 30 und 30bis der
Verfassung
Verfassungsgesetz
vom 6. Juni 1891
über das Recht der Initiative
Verfassungsgesetz
vom 6. Juli 1892
betreffend die Wahl der Mitglieder des Großen Rathes.
Verfassungsgesetz
vom 17. Juni 1893
über die Wahl der Abgeordneten des Ständerathes durch das Volk.
Verfassungsgesetz
vom 12. Januar 1895
betr. die Einführung des fakultativen Referendums in
Gemeindeangelegenheiten.
Verfassungsgesetz
vom 29. Oktober 1898
betr. Abänderung der Organisation der öffentlichen
Armenunterstützung.
Verfassungsgesetz
vom 31. März 1901
betreffend Inkompatibilitäten
Verfassungsgesetz
vom 29. Oktober 1904
betreffend Abänderung des Art. 99 der
Verfassung
Verfassungsgesetz
vom 17. Juni 1905
über das Recht der Initiative
Verfassungsgesetz
vom 17. Juni 1905
betreffend Abänderung der Art. 18, 19 und 20 der
Verfassung
Verfassungsgesetz
vom 15. Juni 1907
betreffend die Abschaffung des Kultusbudgets
Verfassungsgesetz
vom 6. März 1909
betreffend die Wahl der
Gerichtsbeamten
Verfassungsgesetz
vom 13. September 1919
über die Volkswahl der Abgeordneten in den Ständerat.
Verfassungsgesetz
vom 13. September 1919
über eine ausnahmsweise Abweichung von den in den Art. 39 und 45
der genfer Staatsverfassung niedergelegten Bestimmungen.
Verfassungsgesetz
vom 13. März 1926
über die Unvereinbarkeit der Stellung eines Staatsrates
und eines Richters mit dem Mandate eines Abgeordneten in den Grossen Rat
Verfassungsgesetz
vom 20. März 1926
betreffend den Zeitpunkt der ordentlichen Wahlen in den
Grossen Rat und in den Staatsrat
Verfassungsgesetz
vom 20. März 1926
zur ausnahmsweisen Abänderung der Art. 108 und 110 der
Verfassung des Kantons Genf
Verfassungsgesetz
vom 9. März 1927
über das obligatorische Finanzreferendum
Verfassungsgesetz
vom 26. März 1927
betreffend ausnahmsweise Abänderung der Art. 108 und 110
der Verfassung von 1847
Verfassungsgesetz
vom 22. März 1930
betreffend des Titels IX. der Verfassung vom 24. Mai 1847;
des Art. 7 des Verfassungsgesetzes vom 29. Oktober 1898; Aufhebung und Ersetzung
des Art. 1 des Verfassungsgesetzes vom 12. Januar 1895
Verfassungsgesetz
vom 21. Februar 1931
betreffend Aufhebung und Ersetzung durch neue Bestimmungen
des Verfassungsgesetzes vom 9. März 1927 über das obligatorische
Finanzreferendum
Verfassungsgesetz
vom 9. Mai 1931
über die Wahl der Abgeordneten in den Ständerat.
Verfassungsgesetz
vom 1. Juli 1933
über die Wahl der Mitglieder des Grossen Rates und des
Staatsrates
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