Kanton Genf

Verfassung
vom 24. August 1814

Erster Titel.  Darstellung der Regierungsform, Wahlrechte, Wählbarkeitsrechte und verschiedene Verfügungen über die Stadt und Gemeinde Genf und über die andern Gemeinden.

Zweiter Titel.  Vom Repräsentantenrath.

Dritter Titel.  Von den Syndics und vom Staatsrathe.

Vierter Titel.  Von den Audienztribunal und den Gerichtsverwaltern oder Kastellanen.

Fünfter Titel.  Vom Civilgericht.

Sechster Titel.  Vom Obergericht.

Siebenter Titel.  Von dem Recursgericht.

Achter Titel.  Vom Generalprocurator.

Neunter Titel.  Vom Kriegsrath.

Zehnter Titel.  Allgemeine Verfügungen.

Eilfter Titel.  Von dem Kirchenrath, vom Ehegerichte, von der Verwaltung des Hospitals, von der staatswirthschaftlichen Kammer, von der vormundschaftlichen Kammer und von den übrigen wohlthätigen Anstalten.

 

Verfassungsgesetz über erforderliche Änderungen hinsichtlich der Vereinigung der Republik Genf mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 10. August 1815

Verfassungsgesetz über einige Puncte der Rechtspflege
vom 7. Februar 1816

Verfassungsgesetz über einige auf die Wahlen Bezug habenden Punkte
vom 18. November 1816

Verfassungsgesetz über die Wahlen des Repräsentantenraths
vom 28. Juli 1819

 

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