vom 8. November 1894
aufgehoben durch
Dekret vom 21. Januar 1910
Einziger Art. Zur Verwaltung der Strafgerichtsbarkeit werden
eingesetzt:
a. ein aus drei dem Appellationsgericht entnommene Mitgliedern bestehende
Rekurskammer;
b. die Bezirksschwurgerichte, bestehend aus dem Bezirksgericht und fünf
Geschwornen als Beisitzern;
c. das Kantonsschwurgericht, bestehend aus drei dem Appellationsgericht
entnommenen Richtern und neun Geschwornen als Beisitzern;
d. ein Kassationshof, bestehend aus dem Präsidenten des Appellationsgerichts und
vier Mitgliedern, nebst vier Ersatzmännern.
§ 1. Die Geschwornen werden vom Volke direkt gewählt nach dem für die Großratswahlen geltenden proportionalen Wahlsystem.
§ 2. Das Gesetz bestimmt das nähere über die Befugnisse, die Wahl und die Amtsdauer der genannten Behörden.
§ 3. Das Amt eines Mitglieds oder Ersatzmannes des Kassationshofes ist mit der Ausübung des Advokatenberufes unvereinbar.
§ 4. Die Beurteilung der Polizeiübertretungen kann durch das Gesetz einer andern Behörde übertragen werden.
Übergangs- und Aufhebungsbestimmungen.
Art. 1 Die Volksabstimmung über die vorliegende teilweise Verfassungsänderung findet Sonntag den 30. Dezember 1894 statt.
Binnen 8 Tagen verkündet der Staatsrat in öffentlicher Sitzung das Ergebnis der Volksabstimmung; wenn sie bejahend ausgefallen ist, hat er für dieselbe sofort die eidgenössische Gewährleistung einzuholen.
Art. 2 Im Falle der Annahme der Verfassungsänderung erläßt der Große Rath beförderlich die Ausführungsgesetze und nimmt die ihm zustehenden Wahlen vor.
Art. 3 Diese Verfassungsänderung tritt mit dem 1. Januar 1896 in
Kraft; von diesem Zeitpunkte an sind aufgehoben:
a. die Worte "und Kriminal" in Absatz 1 des Art. 18 und die Worte "und Straf" in
Abs. 1 des Art. 20 der neuen Verfassungsbestimmungen
vom 2. Juli 1892;
b. Abs. 3 des Art. 2 und der § des Art. 21 der nämlichen
Verfassungsbestimmungen;
c. jede andere entgegenstehende oder unvereinbare Bestimmung.
Bellenz, den 8. November 1894.
Für den
Großen Rat:
Der Präsident:
Avv. P. Perucchi.
Die Abgeordneten und Sekretäre:
Avv. C. Ciseri.
Ing. E. Andreazzi.