Beschluß des Großen Rates vom 17. Juni 1905,
bestätigt durch Volksabstimmung vom 16. Juli 1905.
aufgehoben durch
Verfassungsgesetz vom 27. Juni 1958, bestätigt durch Volksabstimmung vom 25. und
26. Oktober 1958
Der Staatsrat der Republik und des Kantons Genf beurkundet, daß der Große Rat in seiner Sitzung vom 17. Juni 1905 folgenden Entwurf eines Verfassungsgesetzes angenommen hat:
Der Große Rat
auf den Antrag des Staatrates,
beschließt als Vorlage zur Volksabstimmung was folgt:
Die Artikel 18, 19 und 20 der Verfassung werden aufgehoben und ersetzt durch folgende Artikel:
neuer Wortlaut der Art. 18, 19 und 20 der Verfassung; siehe dort.
Übergangsbestimmungen. Das gegenwärtige Verfassungsgesetz tritt am 1. Januar 1906 in Kraft.
Le Conseil d'Etat est chargé de faire publier les présentes dans la forme et le terme prescrits.
Also geschehen und gegeben zu Genf am 17. Juni eintausendneunhundertundfünf unter dem Siegel der Republik und den Unterschriften des Präsidenten und des Sekretärs des Großen Rates.
Der Präsident des Großen Raths:
E. Ritzchel
Der Sekretär des Großen Raths:
Marc Foudral
Also angenommen im Generalrat am 16. Juli 1905.
Der Staatskanzler:
Théodore Bret.