Verfassungsgesetz
betreffend
die Abänderung der Artikel 18, 19 und 20 der Genfer Verfassung von 1847

Beschluß des Großen Rates vom 17. Juni 1905,
bestätigt durch Volksabstimmung vom 16. Juli 1905.

aufgehoben durch
Verfassungsgesetz vom 27. Juni 1958, bestätigt durch Volksabstimmung vom 25. und 26. Oktober 1958

Der Staatsrat der Republik und des Kantons Genf beurkundet, daß der Große Rat in seiner Sitzung vom 17. Juni 1905 folgenden Entwurf eines Verfassungsgesetzes angenommen hat:

Der Große Rat

auf den Antrag des Staatrates,

beschließt als Vorlage zur Volksabstimmung was folgt:

Die Artikel 18, 19 und 20 der Verfassung werden aufgehoben und ersetzt durch folgende Artikel:

neuer Wortlaut der Art. 18, 19 und 20 der Verfassung; siehe dort.

Übergangsbestimmungen. Das gegenwärtige Verfassungsgesetz tritt am 1. Januar 1906 in Kraft.

    Le Conseil d'Etat est chargé de faire publier les présentes dans la forme et le terme prescrits.

    Also geschehen und gegeben zu Genf am 17. Juni eintausendneunhundertundfünf unter dem Siegel der Republik und den Unterschriften des Präsidenten und des Sekretärs des Großen Rates.

Der Präsident des Großen Raths:
E. Ritzchel

Der Sekretär des Großen Raths:
Marc Foudral

    Also angenommen im Generalrat am 16. Juli 1905.

Der Staatskanzler:
Théodore Bret.

 


Quellen: Bundeskanzlei, Bundesverfassung und Staatsverfassungen der Kantone, Bern 1910, 1937, 1948
Schweizerisches Bundesblatt

© 30. Dezember 2005 - 1. Januar 2006
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